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Unwirksamkeit der elektronischen Zustellung an Rechtsanwalt aufgrund technischen Gebrechens

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2013/28Zak 2013, 22 Heft 1 v. 15.1.2013

GOG: § 89a Abs 2, § 89d Abs 2

ZPO: § 461

Solange technische Probleme im Bereich der Bundesrechenzentrum GmbH den Abruf des ERV-Rückverkehrs durch den Rechtsanwalt ausschließen, ist ein in seinen elektronischen Verfügungsbereich eingestelltes Dokument nicht wirksam zugestellt.

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