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Überwälzung der Erhaltungspflichten auf den Mieter als Mietzinsvereinbarung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2013/18Zak 2013, 19 Heft 1 v. 15.1.2013

ABGB: § 1096 Abs 1

Die vertragliche Überwälzung der Erhaltungspflichten des Vermieters nach § 1096 Abs 1 ABGB auf den Mieter ist als Mietzinsvereinbarung zu qualifizieren. Sofern kein Verstoß gegen § 879 ABGB oder § 934 ABGB vorliegt, ist eine solche Vereinbarung bei freier Zinsbildung im Nicht- bzw Teilanwendungsbereich des MRG und Nichtanwendbarkeit des KSchG zulässig.

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