Stand: Regierungsvorlage 4. 12. 2012 (2111 BlgNR 24. GP )
Mit dem Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) sollen zum einen in Reaktion auf eine Vorabentscheidung des EuGH zur Zahlungsverzugs-RL 2000/35/EG Ort, Art und Zeit der Erfüllung von Geldschulden im ABGB in tief greifender Weise neu geregelt werden. Zum anderen dient das Gesetz zur Umsetzung der neuen Zahlungsverzugs-RL 2011/7/EU im UGB. Die im Folgenden behandelten Neuerungen sollen am 1. 3. 2013 in Kraft treten.