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Zahlungsverzugsgesetz

GesetzgebungZak 2013/10Zak 2013, 15 Heft 1 v. 15.1.2013

Stand: Regierungsvorlage 4. 12. 2012 (2111 BlgNR 24. GP )

Mit dem Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) sollen zum einen in Reaktion auf eine Vorabentscheidung des EuGH zur Zahlungsverzugs-RL 2000/35/EG Ort, Art und Zeit der Erfüllung von Geldschulden im ABGB in tief greifender Weise neu geregelt werden. Zum anderen dient das Gesetz zur Umsetzung der neuen Zahlungsverzugs-RL 2011/7/EU im UGB. Die im Folgenden behandelten Neuerungen sollen am 1. 3. 2013 in Kraft treten.

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