Neben Neuerungen im Namensrecht, das vor allem in Hinblick auf Doppelnamen liberalisiert wurde, und im Obsorgerecht, welches nun auch eine gemeinsame Obsorge gegen den Willen eines Elternteils und einen leichteren Zugang zur Neuverteilung der Obsorge kennt, werden punktuelle Änderungen auch im materiellen Umgangs-, Unterhalts-, Adoptions- und Eherecht sowie eine umfassende Neubenennung von ca 100 Paragrafen (meist ohne inhaltliche Neuerung und mit zweifelhaftem Gewinn für die Systematik) durchgeführt.