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Änderungen bei der Zuständigkeit der Bezirksgerichte

In aller KürzeZak 2013/3Zak 2013, 3 Heft 1 v. 15.1.2013

Mit 1. 1. 2013 ist die Wertgrenze für die Zuständigkeit der Bezirksgerichte von 10.000 € auf 15.000 € gestiegen (2. StabG 2012; siehe Zak 2012/173, 92 und 2012/286, 142). Außerdem wurden einige Bezirksgerichte in Ober- und Niederösterreich aufgelöst und mit anderen Bezirksgerichten zusammengelegt (siehe Zak 2012/443, 233).

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