vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Judikaturänderung: Bürgschaftserklärung per Telefax wirksam

RechtsprechungSchuldrechtZak 2013/657Zak 2013, 359 Heft 18 v. 8.10.2013

ABGB: §§ 886, 1346 Abs 2, §§ 1348, 1354

EKEG: § 15 Abs 1

Das Formerfordernis der schriftlichen Abgabe der Bürgschaftserklärung wird durch die Übermittlung des eigenhändig unterfertigten Dokuments per Telefax erfüllt. Der Zweck dieses Formgebots, der im Schutz des Bürgen vor übereilten Haftungserklärungen liegt, ist unabhängig davon gewahrt, ob dem Gläubiger das Originaldokument oder die elektronische Kopie zugeht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte