vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beschluss über Gerichtsbesetzung - keine Rechtsmittelbeschränkungen

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2013/627Zak 2013, 342 Heft 17 v. 24.9.2013

ASGG: § 37 Abs 3

JN: § 45

Mit Ausnahme des Verhältnisses zwischen dem ASG Wien und den anderen ordentlichen Gerichten in Wien betrifft die Frage, ob das Gericht in einer Rechtssache als Arbeits- und Sozialgericht oder in anderer Funktion zu entscheiden hat, nicht die sachliche Zuständigkeit, sondern die Gerichtsbesetzung. § 45 JN, der die Anfechtbarkeit von Beschlüssen über die sachliche Zuständigkeit einschränkt, ist hier nicht - auch nicht analog - anzuwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte