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Reichweite der Erhaltungspflicht des Vermieters bei Schimmelbildung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2013/624Zak 2013, 340 Heft 17 v. 24.9.2013

MRG: § 3

ABGB: § 1096 Abs 1

§ 3 MRG, der zugunsten des Mieters zwingend gestellt ist, enthält eine eigenständige und abschließende Regelung der Erhaltungspflichten des Vermieters, die unabhängig davon eingreift, ob den Vermieter für den Schaden iSd § 1096 Abs 1 ABGB eine Gewährleistungspflicht treffen würde. Eine erhebliche Gesundheitsgefährdung im Mietgegenstand aufgrund von Schimmelbildung hat der Vermieter gem § 3 Abs 2 Z 2 Fall 2 MRG auch dann zu beseitigen, wenn die dafür ursächliche Mauerfeuchtigkeit von Anfang an vorhanden war und der Mieter die Brauchbarmachung des Objekts auf eigene Kosten übernommen hat.

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