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Keine Beschränkung eines landwirtschaftlichen Wegerechts auf reine Nutzfahrzeuge

RechtsprechungSachenrechtZak 2013/614Zak 2013, 337 Heft 17 v. 24.9.2013

ABGB: §§ 484, 492

Ein Zwecken der Landwirtschaft dienendes Wegerecht ist nicht zwingend auf landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge beschränkt.

Die Ansicht, dass keine unzulässige Erweiterung der Wegeservitut vorliegt, wenn der Servitutsweg, der die Bewirtschaftung einer Almliegenschaft ermöglicht, vom Berechtigten zu diesem Zweck nicht mehr mit einem Traktor, sondern mit einem unwesentlich breiteren geländegängigen Pkw (hier: Pickup) befahren wird, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).

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