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Unterbringung - Amtshaftung wegen fehlender Zugangskontrollen in einer offenen Anstalt?

RechtsprechungFamilienrechtZak 2013/573Zak 2013, 317 Heft 16 v. 10.9.2013

AHG: § 1

UbG: § 33

Eine Verpflichtung, den untergebrachten Patienten stets so zu beaufsichtigen, dass unbefugtes Verlassen des Geländes der Krankenanstalt ausgeschlossen ist, kann dem UbG nicht entnommen werden. Fehlende Zugangskontrollen an den Ein- und Ausgängen des Anstaltsparks, die einem Patienten, dem unbeaufsichtigte Spaziergänge aus vertretbaren Gründen gestattet wurden, das Verlassen des Anstaltsgeländes ermöglichen, führen nicht zur Amtshaftung des Rechtsträgers für kausale Schäden (hier: Trauerschmerzengeld aufgrund des Suizids des Patienten außerhalb der Anstalt).

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