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Haftung des Anästhesisten für einen Sturz des Patienten vom Operationstisch während der Aufwachphase

RechtsprechungSchadenersatzZak 2013/545Zak 2013, 300 Heft 15 v. 27.8.2013

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1313a

Es zählt zum üblichen Standard, dass nicht nur ein Pfleger oder Operationsgehilfe, sondern auch ein Arzt nach der Operation bis zur Überstellung in den Aufwachraum ständig beim Patienten bleibt.

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