vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einschränkende Leistungsbeschreibungen auch zulasten von Verbrauchern zulässig

RechtsprechungSchuldrechtZak 2013/539Zak 2013, 298 Heft 15 v. 27.8.2013

ABGB: §§ 914, 922, 928

KSchG: § 9

Ob ein Mangel vorliegt, ist nicht objektiv, sondern anhand des konkret vereinbarten Vertragsinhalts zu beurteilen. Auch in einem Verbrauchergeschäft kann vereinbart werden, dass die Sache trotz ihres objektiv fehlerhaften Zustandes vertragsgemäß ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte