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Bemessung des Scheidungsunterhalts bei überdurchschnittlichen Einkommen beider Teile

RechtsprechungFamilienrechtZak 2013/531Zak 2013, 296 Heft 15 v. 27.8.2013

EheG: §§ 66, 69 Abs 2

EGZPO: Art XLII

Beim Scheidungsunterhalt gibt es keinen Unterhaltsstopp (Luxusgrenze). Auch wenn ein geschiedener Ehegatte selbst über ein überdurchschnittliches Einkommen verfügt, kann ihm ein Unterhaltsanspruch gegen seinen Ex-Ehegatten, der noch mehr verdient, zustehen.

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