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Entgeltfortzahlungsanspruch für Arbeiter teilweise zwingend

In aller KürzeZak 2013/521Zak 2013, 286 Heft 15 v. 27.8.2013

Der in § 1154b Abs 5 ABGB vorgesehene Entgeltfortzahlungsanspruch für Arbeiter bei anderen wichtigen, die Person des Arbeitnehmers betreffenden Dienstverhinderungsgründen war bisher gem § 1154b Abs 6 ABGB generell kollektivvertragsdispositiv ausgestaltet. Mit der in BGBl I 2013/145 kundgemachten und am 1. 8. 2013 in Kraft getretenen Novelle wurde der Anspruch nun bei Verhinderungen aufgrund persönlicher Betroffenheit des Dienstnehmers durch eine Katastrophe zwingend gestellt.

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