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Einklagung eines konstitutiven Anerkenntnisses am Verbrauchergerichtsstand?

RechtsprechungInternationalZak 2013/514Zak 2013, 283 Heft 14 v. 6.8.2013

EuGVVO: Art 6 Nr 1, Art 15, 16

Der Vertragsbegriff der Art 15 ff EuGVVO (Zuständigkeit bei Verbrauchersachen) ist verordnungsautonom auszulegen. Da keine synallagmatische Verbindlichkeit beider Vertragspartner erforderlich ist, kann auch ein konstitutives Anerkenntnis einen vertraglichen Anspruch iSd Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO begründen.

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