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Exekutionsaufschub aufgrund eines Unterhaltsherabsetzungsantrags

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2013/512Zak 2013, 282 Heft 14 v. 6.8.2013

EO: § 42 Abs 1 Z 1

Obwohl § 42 Abs 1 Z 1 EO nur von Klagen spricht, kann auch ein Unterhaltsherabsetzungsantrag (hier: Herabsetzung des Unterhalts eines volljährigen Kindes) nach dieser Bestimmung einen Grund für die Aufschiebung der zur Hereinbringung der Unterhaltsforderungen geführten Exekution bilden.

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