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Kein Wiederaufleben des Vorkaufsrechts aufgrund der Änderung der Zahlungsmodalitäten

RechtsprechungSchuldrechtZak 2013/472Zak 2013, 261 Heft 13 v. 16.7.2013

ABGB: § 1075

Dass die Parteien des Drittvertrags nach dem Erlöschen des Vorkaufsrechts aufgrund des ungenützten Ablaufs der Einlösungsfrist die Zahlungsmodalitäten neu geregelt haben, löst keine neuerliche Anbotspflicht an den Vorkaufsberechtigten aus.

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