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Unterbringung - Meldung einer Freiheitsbeschränkung als Zulässigkeitsvoraussetzung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2013/464Zak 2013, 258 Heft 13 v. 16.7.2013

UbG: § 33 Abs 3

Die Beschränkung der Bewegungsfreiheit der untergebrachten Person auf einen Raum oder innerhalb eines Raums muss gem § 33 Abs 3 UbG vom Arzt besonders angeordnet, dokumentiert und unverzüglich dem Vertreter des Kranken gemeldet werden. Die Meldung ist Voraussetzung für die Zulässigkeit der freiheitsbeschränkenden Maßnahme.

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