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Umbestellung des Sachwalters - keine Rekurslegitimation eines nächsten Angehörigen

RechtsprechungFamilienrechtZak 2013/463Zak 2013, 258 Heft 13 v. 16.7.2013

AußStrG: §§ 2, 45, 127

ABGB: §§ 284c, 284e

Die Rekurslegitimation gegen den Beschluss auf Auswechslung der Person des Sachwalters richtet sich nicht nach § 127 AußStrG, sondern nach den allgemeinen Verfahrensbestimmungen dieses Gesetzes.

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