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Keine Heilung der Unzuständigkeit durch rügelosen Einspruch im EU-Mahnverfahren

RechtsprechungInternationalZak 2013/446Zak 2013, 243 Heft 12 v. 2.7.2013

EuGVVO: Art 24

EuMahnVO: Art 16

Die Erhebung eines Einspruchs gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl ohne Hinweis auf die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts kann keine iSd Art 24 EuGVVO zuständigkeitsbegründende Einlassung in den folgenden ordentlichen Zivilprozess darstellen, selbst wenn im Einspruch ein Vorbringen zur Hauptsache erstattet wurde.

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