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Keine neuerliche Eintragung des Pfandrechts aufgrund derselben Pfandbestellungsurkunde

RechtsprechungSachenrechtZak 2013/432Zak 2013, 237 Heft 12 v. 2.7.2013

GBG: § 94

Aufgrund derselben Pfandbestellungsurkunde kann die neuerliche Eintragung des Pfandrechts nach bereits erfolgter Einverleibung und Löschung grundsätzlich nicht bewilligt werden.

OGH 16. 5. 2013, 5 Ob 64/13t

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