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Empfehlung zur Einführung kollektiver Rechtsschutzmaßnahmen

In aller KürzeZak 2013/418Zak 2013, 226 Heft 12 v. 2.7.2013

Am 11. 6. 2013 hat die Kommission Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Einführung kollektiver Rechtsschutzmaßnahmen ("collective redress mechanisms") veröffentlicht, die es Privatpersonen und Organisationen ermöglichen, bei einer Schädigung einer Vielzahl von Personen durch dieselbe gegen EU-Recht verstoßende Verhaltensweise in einem Kollektivprozess Unterlassung und Schadenersatz geltend zu machen (siehe http://ec.europa.eu/justice/newsroom/civil/news/130611_en.htm [27. 6. 2013]).

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