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Feststellungsklage - einstweilige Verfügung zur Sicherung von Leistungsansprüchen?

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2013/410Zak 2013, 223 Heft 11 v. 19.6.2013

EO: § 381 Z 2

ABGB: § 523

Eine einstweilige Verfügung nach § 381 Z 2 EO zur Verhütung drohender Gewalt oder eines drohenden unwiederbringlichen Schadens darf nicht über den im Hauptverfahren geltend gemachten Anspruch hinausgehen.

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