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Keine Subsidiarität der Haftung eines Deliktsunfähigen gegenüber der Haftung eines Dritten (II)

RechtsprechungSchadenersatzZak 2013/406Zak 2013, 222 Heft 11 v. 19.6.2013

ABGB: § 1310

Die Billigkeitshaftung des deliktsunfähigen minderjährigen Schädigers gem § 1310 ABGB ist gegenüber der Haftung des Aufsichtspflichtigen nach § 1309 ABGB, nicht hingegen gegenüber der Haftung eines anderen, nicht aufsichtspflichtigen Mitschädigers subsidiär.

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