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Einholung eines Gutachtens zu den Kosten einer außerordentlichen Verwaltungsmaßnahme durch den Verwalter

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2013/402Zak 2013, 220 Heft 11 v. 19.6.2013

WEG: §§ 20, 28, 29

Die Neuerrichtung einer Liftanlage im Wohnungseigentumshaus stellt eine Maßnahme der außerordentlichen Verwaltung dar, die der Verwalter nur aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses der Eigentümergemeinschaft in Auftrag geben darf.

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