ABGB § 1295 Abs 1
Die Verkehrssicherungspflichten dürfen nicht überspannt werden. Ohne besondere Veranlassung muss der Betreiber eines Verkaufsstandes keine Vorkehrungen treffen, um auszuschließen, dass das ausgeklappte Vordach durch Klimmzüge eines 120 kg schweren Gastes zum Einklappen gebracht wird.