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Verkehrssicherungspflichten bei einem Verkaufsstand

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/350Zak 2012, 177 Heft 9 v. 23.5.2012

ABGB § 1295 Abs 1

Die Verkehrssicherungspflichten dürfen nicht überspannt werden. Ohne besondere Veranlassung muss der Betreiber eines Verkaufsstandes keine Vorkehrungen treffen, um auszuschließen, dass das ausgeklappte Vordach durch Klimmzüge eines 120 kg schweren Gastes zum Einklappen gebracht wird.

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