Dass ein Trafikant die von ihm vertriebenen Lotto- und Wettprodukte seit Jahren rechtswidrig auch an Kinder und Minderjährige unter 16 Jahren verkauft, rechtfertigt nach Ansicht des OGH (1 Ob 40/12g) die sofortige Auflösung der Vertriebsvereinbarung durch den Lotto- bzw Wettanbieter ohne vorangehende Verwarnung. Die Monopolstellung des Lottoanbieters als Konzessionär iSd § 14 GSpG könne daran nichts ändern, weil keine unsachliche Vorgangsweise vorliege.