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Schulimpfung gegen Mumps, Masern und Röteln - keine Aufklärung über ITP-Risiko erforderlich

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/314Zak 2012, 157 Heft 8 v. 8.5.2012

ABGB § 1295 Abs 1, § 1299

Vor einer Schulimpfung gegen Mumps, Masern und Röteln muss der Arzt die Eltern nicht auf das extrem seltene Risiko hinweisen, dass bei dem geimpften Kind eine akute Immunthrombozytopenie (ITP) auftreten kann.

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