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Keine gerichtliche Nutzwertfestsetzung wegen Uneinigkeit über das Nutzwertgutachten

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2012/309Zak 2012, 155 Heft 8 v. 8.5.2012

WEG § 9

Die Wohnungseigentumsbewerber, die das private Nutzwertgutachten iSd § 9 Abs 1 WEG in Auftrag gegeben haben oder mit diesem einverstanden sind, können nicht deshalb die gerichtliche Nutzwertfestsetzung beantragen, weil andere Bewerber die im Gutachten ermittelten Nutzwerte nicht akzeptieren.

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