WEG § 2 Abs 2, § 3 Abs 2, § 9
Von der vertraglichen Widmung als Wohnungseigentumsobjekt, Zubehör oder allgemeiner Liegenschaftsteil kann im Nutzwertfestsetzungsverfahren nach § 9 Abs 2 oder 3 WEG nicht abgegangen werden.
WEG § 2 Abs 2, § 3 Abs 2, § 9
Von der vertraglichen Widmung als Wohnungseigentumsobjekt, Zubehör oder allgemeiner Liegenschaftsteil kann im Nutzwertfestsetzungsverfahren nach § 9 Abs 2 oder 3 WEG nicht abgegangen werden.