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Abweisung des Grundbuchantrags aus mehreren Gründen - Rechtsmittel oder neuer Antrag?

RechtsprechungSachenrechtZak 2012/298Zak 2012, 153 Heft 8 v. 8.5.2012

GBG § 95 Abs 3, § 122

Der Antragsteller kann nicht mit Rekurs lediglich einen von mehreren Gründen für die Abweisung seines Grundbuchgesuchs bekämpfen. Wenn er die Abweisungsgründe teils für berechtigt und teils für unberechtigt hält, muss er einen neuen Grundbuchantrag unter Vermeidung der von ihm anerkannten Abweisungsgründe einbringen.

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