ABGB § 365
OÖ NSchG: § 37 Abs 1
Ein Anspruch auf eine Entschädigung für die Einbeziehung eines Grundstücks in ein Europaschutzgebiet besteht nach § 37 Abs 1 OÖ NSchG nur dann, wenn dies eine erhebliche Ertragsminderung oder eine erhebliche Erschwerung der bisherigen Wirtschaftsführung zur Folge hat. Da auch im außerstreitigen Entschädigungsverfahren ein schlüssiges Vorbringen zu fordern ist, hat der Antragsteller die durch die Eigentumsbeschränkung entstehenden Nachteile konkret darzulegen. Der Hinweis auf die Einbeziehung des Grundstücks in ein Europaschutzgebiet reicht nicht aus.