Zu 1 Ob 63/11p = Zak 2011/670, 357 (Kletecka): Im Fall der alternativen Kausalität eines vom geschädigten Skifahrer zu vertretenden Zufalls und eines schuldhaften Verstoßes des Pistenhalters gegen seine Sicherungspflichten ist eine Schadensteilung zwischen Geschädigtem und Schädiger im Verhältnis 1:1 gerechtfertigt.