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Beclin, Anm zu iFamZ 2012/46.

LiteraturübersichtFamilienrechtZak 2012/278Zak 2012, 140 Heft 7 v. 18.4.2012

Zu 1 Ob 201/11g = Zak 2011/813, 432 (Kolmasch): Wenn das Kind in einer Wohnung lebt, die dem betreuenden vom geldunterhaltspflichtigen Elternteil überlassen wurde und unentgeltlich benützt werden kann, ist die Wohnversorgung nicht als Naturalleistung auf den Kindesunterhalt anzurechnen, weil das Kind sein Benützungsrecht vom betreuenden Elternteil ableitet und es sich daher um keinen Naturalunterhalt des Geldunterhaltsschuldners handelt.

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