EuGVVO: Art 5 Nr 3, Art 8, 10, 11 Abs 2
Der Gerichtsstand für Deliktsklagen nach Art 5 Nr 3 EuGVVO erfasst nicht nur die Verschuldens-, sondern auch die Gefährdungshaftung. Auch Regressansprüche des Sozialversicherungsträgers als Legalzessionar können dort geltend gemacht werden.