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Widerruf einer vom Betroffenen erteilten Vollmacht durch den Sachwalter

RechtsprechungFamilienrechtZak 2012/255Zak 2012, 132 Heft 7 v. 18.4.2012

ABGB §§ 275, 1020

Eine vom Betroffenen zuvor wirksam erteilte Vollmacht bleibt auch nach rechtskräftiger Bestellung des Sachwalters aufrecht. Der Sachwalter kann die Vollmacht jedoch jederzeit widerrufen.

OGH 14. 12. 2011, 3 Ob 221/11p

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