vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Einmaligkeits- und Bindungswirkung eines negativen Versäumungsurteils

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2012/233Zak 2012, 119 Heft 6 v. 3.4.2012

ZPO § 396

Einem formell rechtskräftigen negativen Versäumungsurteil kommt weder Einmaligkeits- noch Bindungswirkung für Folgeprozesse zu.

OGH 14. 12. 2011, 3 Ob 219/11v

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte