EKHG § 3 Z 3
Der Lenker eines Kfz (hier: eines von ihm angemieteten Quads) ist eine bei dessen Betrieb tätige Person iSd § 3 Z 3 EKHG. Für diese Qualifikation ist es nicht von Bedeutung, ob der Lenker Dienstnehmer des Halters ist.
EKHG § 3 Z 3
Der Lenker eines Kfz (hier: eines von ihm angemieteten Quads) ist eine bei dessen Betrieb tätige Person iSd § 3 Z 3 EKHG. Für diese Qualifikation ist es nicht von Bedeutung, ob der Lenker Dienstnehmer des Halters ist.