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Vertragsstaaten des Haager Kinderschutzübereinkommens

In aller KürzeZak 2012/205Zak 2012, 102 Heft 6 v. 3.4.2012

Laut einer Kundmachung des Bundeskanzlers (BGBl III 2012/60) sind Dänemark, Montenegro und Portugal dem Haager Kinderschutzübereinkommen (über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern, BGBl III 2011/49) beigetreten. Die Vertragsstaaten sowie Inkrafttretensdaten sind auf der Website der Haager Konferenz für internationales Privatrecht (http://www.hcch.net ) abrufbar.

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