Der Artikel will eine kompakte Übersicht über die Rsp zum Beginn der Verjährungsfrist bei Bauschäden bieten. Ua geht der Autor auf die Erkundigungspflicht des Geschädigten ein und weist darauf hin, dass die neuere Judikatur die Frage, ob dem Geschädigten die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung von Schaden und Schädiger zumutbar ist, tendenziell weniger restriktiv beurteilt.