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Geldersatz für Mangelschaden - Ersatz der Wertdifferenz

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/190Zak 2012, 98 Heft 5 v. 21.3.2012

ABGB § 933a Abs 2

Als Geldersatz für den Mangelschaden iSd § 933a Abs 2 ABGB kann der Übernehmer auch den Ersatz der Differenz zwischen dem Wert der mangelfreien und dem Wert der mangelhaften Leistung verlangen.

OGH 16. 2. 2012, 6 Ob 14/12w

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