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Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes

GesetzgebungZak 2012/174Zak 2012, 92 Heft 5 v. 21.3.2012

Stand: Regierungsvorlage 28. 2. 2012 (1676 BlgNR 24. GP)

Der Gesetzesvorschlag sieht im Wesentlichen folgende Neuerungen vor:

Erweiterung der Verpflichtung zur Verwendung des elektronischen Rechtsverkehrs auf die Sozialversicherungsträger, die Pensionsinstitute iSd § 479 ASVG, die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, die Pharmazeutische Gehaltskasse, den Insolvenz-Entgelt-Fonds, die IEF-Service GmbH sowie den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (§ 89c Abs 5 GOG).

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