Durch die gerichtlich erteilte Restschuldbefreiung wird der Schuldner von den nicht bezahlten Forderungen gegenüber seinen Gläubigern befreit. Dies gilt in Österreich wie auch in Deutschland. Davon normieren jedoch sowohl die österreichische wie auch die deutsche Rechtsordnung Ausnahmen. Hinsichtlich des Prozederes zur Klärung, ob eine Forderung von der Restschuldbefreiung ausgenommen ist, kann die deutsche InsO als Vorbild gelten, weil dort diese Frage möglichst frühzeitig geklärt werden kann.