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Haustürgeschäfte-RL - auch fondsgebundene Lebensversicherungen sind ausgenommen

In aller KürzeZak 2012/165Zak 2012, 82 Heft 5 v. 21.3.2012

Vom Anwendungsbereich der Haustürgeschäfte-RL 85/577/EWG sind gem Art 3 Abs 2 ua Versicherungsverträge ausgenommen. Im Vorabentscheidungsverfahren C-166/11 , González Alonso/Nationale Nederlanden stellte der EuGH klar, dass auch Verträge über fondsgebundene Lebensversicherungen von dieser Ausnahmeregelung erfasst sind.

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