In 9 Ob 29/11x = Zak 2011/737, 393 hat der OGH die Aktivlegitimation eines Superädifikatseigentümers für eine zum Schutz seines Bauwerks erhobene nachbarrechtliche Unterlassungsklage bejaht, obwohl dieser am bebauten Grundstück nur prekaristisch benützungsberechtigt war. Der Autor lehnt die Entscheidung ab. Er argumentiert, dass der nachbarrechtliche Unterlassungsanspruch nach § 364 ABGB ein dingliches oder zumindest quasidingliches Recht am Grundstück voraussetzt und dieser Liegenschaftsbezug durch das Eigentum an einem selbstständigen Gebäude nicht hergestellt werden kann.