ABGB § 140
SMG § 39
Nachdem er wegen Suchtmitteldelikten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war, wurde dem unterhaltspflichtigen Elternteil gem § 39 Abs 1 SMG Strafaufschub gewährt, um sich einer stationären Therapie zu unterziehen. Da er während der Therapie keine Einkünfte bezieht, ist seinem Antrag auf Unterhaltsenthebung stattzugeben. Eine Anspannung ist ausgeschlossen.