Zu 1 Ob 63/11p = Zak 2011/670, 357: Auch die gut sichtbar in der Pistenmitte neben einer ummantelten Beschneiungslanze aufgestellte Stange einer Orientierungstafel hat der Pistenhalter mit einem Aufprallschutz zu versehen, wenn es sich um steileres Gelände handelt, in dem nach Stürzen mit unkontrollierbarem Abrutschen entlang der Falllinie zu rechnen ist.