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Verfahrenshilfe - keine Festlegung einer künftigen Nachzahlungspflicht

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2012/115Zak 2012, 58 Heft 3 v. 21.2.2012

ZPO § 71

Die Pflicht zur Nachzahlung der im Rahmen der Verfahrenshilfe gestundeten Beträge nach § 71 ZPO kann immer nur für den gegenwärtigen Zeitpunkt geprüft werden. Ein Beschluss über eine (bedingte) künftige Nachzahlungspflicht ist nicht vorgesehen.

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