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Zession des Unterlassungsanspruchs gegen Servitutseingriffe an die Eigentümergemeinschaft

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2012/108Zak 2012, 56 Heft 3 v. 21.2.2012

WEG § 18 Abs 1 und 2

ABGB §§ 523, 1392

Die Abwehr von Eingriffen in ein Servitutsrecht der Mit- und Wohnungseigentümer (hier: Park- und Fahrtrecht auf der Nachbarliegenschaft) zählt nicht zu den Angelegenheiten der Liegenschaftsverwaltung. Daher ist die Eigentümergemeinschaft nicht gem § 18 Abs 1 WEG zur Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs legitimiert.

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