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Höhe des einstweiligen Unterhalts

RechtsprechungFamilienrechtZak 2012/90Zak 2012, 50 Heft 3 v. 21.2.2012

EO § 382 Abs 1 Z 8 lit a

ABGB § 94

Die Höhe des einstweiligen Unterhalts richtet sich nach dem zugrunde liegenden materiell-rechtlichen Unterhaltsanspruch. Einem Ehegatten steht nicht bloß der notwendige, sondern der angemessene Unterhalt zu.

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